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Führerscheinklasse AM

Neue Führerscheinklasse AM – Kleinkrafträder

Voraussetzung ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Der Hubraum darf 50 ccm nicht übersteigen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht überschritten wird.

Bei den dreirädrigen Kleinkrafträdern bzw. vierrädrigen leicht Kraftfahrzeugen darf das Gewicht nicht mehr als 350 kg betragen. Bei Elektrofahrzeugen zählt das Gewicht der Batterie nicht mit. Elektromotoren dürfen bis zu 4 kW betrieben werden.

Übliche Fahrzeuge sind Moped, Roller, Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfs- oder Elektromotor, leichte Quads und Trikes.

Befristung: 15 Jahre
Beinhaltete Klassen: keine
Mindestalter: ab 15 Jahren

Führerscheinklasse Mofa

Prüfbescheinigung, auch Mofa Führerschein genannt

Beim Mofa ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Das Mofa läuft unter Fahrrad mit Hilfsmotor. Die Höchstgeschwindigkeit ist 25 km/h. Zum Führen eines Mofa’s ist kein Führerschein notwendig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung.

 
Mindestalter: ab 15 Jahren

Führerscheinklasse A

Neue Führerscheinklasse A – Motorrad unbeschränkt

Alle Krafträder mit unbeschränkter Leistung. Es ist auch das Führen eines Beiwagens erlaubt. Direkter Einstieg ab dem 24. Lebensjahr möglich, ansonsten sind mindestens 2 Jahre Fahrpraxis der Klasse A2 notwendig (Stufenführerschein).

Ab dem Mindestalter von 21 Jahren, dürfen auch dreirädrige Kraftfahzeuge über 15 kW gefahren werden.

Befristung: 15 Jahre
Beinhaltete Klassen: A2, A1, AM
Mindestalter: ab 20 Jahren

Führerscheinklasse A1

Führerscheinklasse A2

Führerscheinklasse B196

4x 90 min Theorie
5x 90min Praxis mindestens

Führerscheinklasse B

Führerscheinklasse B – Autoführerschein

Alle Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, jedoch keine Krafträder. Es dürfen höchstens 9 Plätze einschließlich dem Fahrer vorhanden sein.

Anhänger sind bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg erlaubt.
Für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg darf die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug nicht über 3,5 t liegen.

Es dürfen nur noch Trikes der Klasse AM gefahren werden.

Außnahmen des Mindestalters: Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Begleitetes Fahren – Führerschein mit 17 Jahren (BF17)

Seit Januar 2011 ist begleitetes Fahren mit 17 Jahren bundesweit möglich.

Eingeschlossene Führerscheinklassen sind: Führerschein-Klasse M, L und S

Voraussetzungen
Um den Führerschein mit 17 zu erlangen, muss natürlich zuvor die normale Führerscheinprüfung der Klasse B oder BE bestanden werden. Um sich bei einer Fahrschule anmelden zu können braucht man die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und muss mindestens 16,5 Jahre alt sein. Auch ist es notwendig einen Antrag beim zuständigen Amt einzureichen.

Nach amtlicher Zustimmung kann die Ausbildung in der Fahrschule beginnen.

Voraussetzungen der Begleitperson
Die Begleitperson muss seit fünf Jahren ohne Unterbrechung die Führerscheinklasse B besitzen, mindestens 30 Jahre alt sein und darf maximal drei Punkte in Flensburg haben. Außerdem muss die Begleitperson auf der Prüfbescheinigung eingetragen sein und darf die Alkoholgrenze von 0,5 Promille nicht überschreiten. Für den Fahrer gilt die 0,0 Promillegrenze für Fahranfänger. Die Begleitperson darf nicht aktiv in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, da sie nicht der Fahrzeugführer ist.
Weil der Führerschein mit 17 eine nationale Regelung in Deutschland ist, darf auch nur in Deutschland mit 17 Jahren gefahren werden. Einzige Ausnahme stellt hier Österreich dar, da dort ebenfalls der Führerschein mit 17 Jahren ermöglicht wird.

Durch die erworbene Fahrpraxis in Anwesenheit einer erfahrenen Begleitperson sollen schwere Unfälle bei Fahranfängern minimiert werden.

Befristung: 15 Jahre
Beinhaltete Klassen: AM, L
Mindestalter: ab 17 oder 18 Jahren

Führerscheinklasse BE

Führerscheinklasse BE – Autoführerschein mit Anhänger

Als Zugmaschine dürfen alle Kraftfahrzeuge der Klasse B gefahren werden.
Anhänger dürfen eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t haben.

Für die Führerscheinklasse BE ist der Vorbesitz von Klasse B Voraussetzung.

Befristung: 15 Jahre
Beinhaltete Klassen: AM, L, B
Mindestalter: ab 17 oder 18 Jahren

Führerscheinklasse B197

Führerscheinklasse B197 – Automatikführerschein

mind. 10 x 45 min auf Schaltwagen
mind. 15 min Testfahrt auf Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften durch Fahrlehrer

 

Führerscheinklasse C1

Führerscheinklasse C1 – mittelschwere LKW

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis maximal 7,5 t.
Ein Anhänger darf zusätzlich benutzt werden wenn er die zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreitet.

Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein.
Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.

Generell ist eine Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet.
Erwarb der Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 nach dem 45. Lebensjahr, wird der Führerschein auf 5 Jahre befristet. Verlängerungen der Führerscheinklasse C1 sind durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsdauer beträgt 5 Jahre.

Voraussetzung ist der Besitz von Führerschein Klasse B.

Befristung: 5 Jahre
Beinhaltete Klassen: B
Mindestalter: ab 18 Jahren

Führerscheinklasse C1E

Führerscheinklasse C1E – mittelschwere LKW mit Anhänger

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis maximal 7,5 t und Anhänger über 750 kg Gesamtmasse.

Die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug darf nicht über 12 t liegen.

Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein.
Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.

Generell ist eine Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet.
Erwarb der Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 nach dem 45. Lebensjahr, wird der Führerschein auf 5 Jahre befristet. Verlängerungen der Führerscheinklasse C1 sind durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsdauer beträgt 5 Jahre.

Mit der Berechtigung von Führerscheinklasse D1 darf auch die Klasse D1E gefahren werden.

Voraussetzung ist der Besitz bzw. die Fahrerlaubnis von Führerscheinklasse C1.

Befristung: 5 Jahre
Beinhaltete Klassen: B, BE, C1
Mindestalter: ab 18 Jahren

Führerscheinklasse C

Führerscheinklasse C

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

 

Befristung: 5 Jahre
Beinhaltete Klassen: C1
Mindestalter: ab 21 Jahren
Bei besonderer Zweckbestimmung kann die Fahrerlaubnis auch mit 18 Jahre erteilt werden

Führerscheinklasse CE

Führerscheinklasse CE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

 

Befristung: 5 Jahre
Beinhaltete Klassen: C1+ C1E+T
Mindestalter: ab 21 Jahren
Bei besonderer Zweckbestimmung kann die Fahrerlaubnis auch mit 18 Jahre erteilt werden

Führerscheinklasse L

Führerscheinklasse L – kleine Zugmaschinen (Traktorführerschein)

Die bauartbedingte maximale Geschwindigkeit für Zugmaschinen beträgt 40 km/h. Anhänger sind erlaubt, jedoch verringert sich dann die maximale Geschwindigkeit auf 25 km/h.

Zudem dürfen Stapler mit Anhänger, Flurförderfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen gefahren werden. Bei diesen Fahrzeugen darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigen.

Befristung: auf 15 Jahre
Beinhaltete Klassen: keine
Mindestalter: ab 16 Jahren

Führerscheinklasse T

Führerscheinklasse T – große Zugmaschinen (Traktorführerschein)

Die bauartbedingte maximale Geschwindigkeit für Zugmaschinen beträgt 60 km/h.

Für Fahrer unter 18 Jahren beträgt die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h – Anhänger erlaubt.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, welche für die Land- und Forstwirtschaft bestimmt sind und für diese Zwecke eingesetzt werden, dürfen gefahren werden. Bei diesen Fahrzeugen darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht übersteigen. Anhänger sind auch hier erlaubt.

Befristung: auf 15 Jahre
Beinhaltete Klassen: L
Mindestalter: ab 16 Jahren

Erste Hilfe

Es finden Lehrgänge für „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ und Erste Hilfe jederzeit nach Absprache beim DRK statt.

Infos auch jederzeit telefonisch:

(0173 – 96 30 335)