- Ab 16 Jahre
- Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
- Voraussetzung: keine
- Eingeschlossen: L , M , S
Bemerkungen:
- auch mit Anhängern
- Zugmaschinen beschränkt auf 40 km/h für 16- und 17-jährige
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