- Ab 16 Jahre
- Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils bis 45 km/h
- Voraussetzung: keine
- Eingeschlossen: keine
Bemerkungen:
- bis 50 ccm beim Fremdzündungsmotor
- bis 4 kW bei Diesel- oder E-Antrieb
- Leermasse bis 350 kg (ohne Akkus bei E-Antrieb)
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