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Führerscheinklasse L
Ab 16 Jahre
Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere
Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h
Voraussetzung: keine
Eingeschlossen: keine
Bemerkungen:
auch mit Anhängern bis 25 km/h
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©
2008 Malte Horn
Besucher seit dem 21. September 2008: