- Ab 18 Jahre
- Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t z.G.
- Voraussetzung: C1
- Eingeschlossen: BE sowie D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden
Bemerkungen
- Züge bis 12 t zulässige Gesamtmasse (z.Gm. Anhänger nicht größer als Leermasse Zugfahrzeug)
- unter 21 Jahre keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t z.G. (einschl. Anhänger)
- befristet gültig
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