- Ab 18 Jahre
- Kraftfahrzeuge über 3,5t zulässige Gesamtmasse, bis 8 Sitzplätze (ausser Fahrersitz)
- Voraussetzung: B
- Eingeschlossen: C1
Bemerkungen:
- Anhänger bis 0,75 t zulässige Gesamtmasse
- unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t zulässige Gesamtmasse. (einschl. Anhänger)
- befristet gültig
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