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Führerscheinklasse BE
 
Begleitendes Fahren ab 17Jahre:
Ab 18 Jahre:
  • Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über0,75 t zulässige Gesamtmasse (sofern Zug nicht under B fällt)
  • Veraussetzungen: B
  • Eingeschlossen: keine

    Bemkerungen:
    bei LKW mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges betragen

    Anmeldung für begleitetes Fahren ab 17 fühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag

    Anforderung an die Begleitperson
  • mind. 30 Jahre alt
  • mind. 5 Jahre PKW-Führerschein
  • nicht mehr als 3Punkte in Flensburg
  • Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über0,75 t zulässige Gesamtmasse (sofern Zug nicht under B fällt)
  • Veraussetzungen: B
  • Eingeschlossen: keine

    Bemkerungen:
    bei LKW mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges betragen
   
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  © 2008 Malte Horn Besucher seit dem 21. September 2008: Thunder Bird