- Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über0,75 t zulässige Gesamtmasse (sofern Zug nicht under B fällt)
- Veraussetzungen: B
- Eingeschlossen: keine
Bemkerungen:
bei LKW mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges betragen
Anmeldung für begleitetes Fahren ab 17 fühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag
Anforderung an die Begleitperson
- mind. 30 Jahre alt
- mind. 5 Jahre PKW-Führerschein
- nicht mehr als 3Punkte in Flensburg
|
- Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über0,75 t zulässige Gesamtmasse (sofern Zug nicht under B fällt)
- Veraussetzungen: B
- Eingeschlossen: keine
Bemkerungen:
bei LKW mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges betragen
|