- Kraftwagen bis 3,5 t z.G.; bis 8 Sitzplätze (ausser Fahrersitz)
- Vorraussetzungen: keine
- Eingeschlossen: L,M,S
Bemerkungen:
- Anhänger bis 0,75 t zulässige Gesamtmasse
- Züge bis 3,5 t z.G. (z.Gm. Anhänger nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeugs)
Anmeldung für begleitendes Fahren ab 17 frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag
Anforderung an die Begleitperson:
- mind. 30 Jahre alt
- mind. 5 Jahre PKW-Führerschein
- nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg
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- Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse; bis 8 Sitzplätze (ausser Fahrersitz)
- Vorraussetzungen: keine
- Eingeschlossen: L,M,S
Bemerkungen:
- Anhänger bis 0,75 t zulässige Gesamtmasse
- Züge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse(z.Gm. Anhänger nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeugs)
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