- ab 16 Jahre
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11KW(15PS)
- Voraussetzung: keine
- Eingeschlossen: M
Bemerkungen:
Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h darf von 16-
und 17-jährigen nicht überschritten werden. Mit 18 Jahren darf man dann
offen fahren.
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